Mittwoch, 27. Januar 2016

Bundesregierung beschließt Bundesfahnenmastkappungsgesetz (BFmKG)


Berlin (dpl) - Sämtliche öffentliche Flaggenmasten in Deutschland werden möglicherweise ab dem 27. Januar 2017 jeweils um die Hälfte gekappt. Dies ergibt sich aus einem Gesetzesentwurf, den des Bundesfinanzministerium gerade erarbeitet. Das Gesetz soll für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, aber auch für exterritoriale Flaggen vor deutschen Auslandsvertretungen gelten.


Der Gesetzesentwurf entspricht einer jahrzehntealten Forderung der Landesfinanzminister, die seit längerem unter erheblichem Kostendruck stehen. Der Finanzstaatssekretär Uwe Schuld teilte dem Postillama hierzu mit: "Seitens der Landesministerien ist wiederholt beklagt worden, dass Nationalflaggen im Land ohnehin nur zum Zwecke der Trauerbeflaggung und dann auf Halbmast gehisst würden. Damit sind sämtliche vor öffentlichen Gebäuden stehende Fahnenmasten deutlich überdimensioniert, was erheblichen vermeidbaren Wartungsaufwand bedeutet." Außerdem bestehe Anlass zu der Annahme, dass überdimensionierte Flaggenmasten Berufserkrankungen im Hausmeistergewerbe Vorschub leisten. Ein Freiburger Institut untersucht derzeit, ob ein Zusammenhang zwischen regelmäßiger Trauerbeflaggung in Deutschland und den zunehmenden Krankschreibungen wegen des sog. "Hissarms", einer bei Hausmeistern verbreiteten degenerativen Erkrankung des Ellenbogens, bestehen. "Hier wären von dem neuen Gesetz möglicherweise auch Entlastungen für die gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten", so Schuld. Die privaten Krankenversicherer würden hiervon voraussichtlich nicht profitieren angesichts der verschwindend geringer Zahl privatversicherter Flaggenhisser.

Da sich die Bevölkerung an die derzeitige Hisspraxis ohnehin weitgehend gewöhnt habe, befürchtet das Finanzministerium kein Missverständnis, wenn die Flaggen plötzlich an kürzeren Masten bis ganz nach oben gehisst würden. "Niemand in Deutschland würde das Hissen einer Flagge im öffentlichen Raum heutzutage als Ausdruck von nationalem Selbstbewusstsein oder als entspannten, weltoffenen Patriotismus missverstehen" beugt Schuld etwaigen Kritikpunkten vor. "Entscheidend ist einfach, dass die Flaggen an möglichst kurzen Masten möglichst weit unten hängen." Für die Zukunft ist eine weitere Verschärfung des BFmKG angedacht, so dass Flaggen bei schwachem Wind oder Flaute zukünftig auch den Boden berühren könnten.

Wenn es nach dem Bundesfinanzministerium geht, soll das Gesetz übrigens spätestens zum nächsten Volkstrauertag am 13. November 2016 in Kraft treten, um die beabsichtigten Einsparungen möglichst frühzeitig verwirklichen zu können. Nicht gelten soll das neue Gesetz übrigens voraussichtlich für die private Flaggenmasten, wie sie z. B. auf Camping-Plätzen und in Schrebergartenkolonien wehen: "Diese Flaggen wehen dort ja – übrigens unabhängig von Gedenktagen und der aktuellen Windrichtung – immer auf Vollmast".

Blödmann

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